Vorsorgevollmacht
Für den Fall meiner persönlichen Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit errichte ich
(Name, Geburtsdatum, Anschrift)
zur Regelung all meiner Angelegenheiten, gerichtlich und außergerichtlich, im persönlichen und vermögensrechtlichen Bereich, auch soweit sie meine Gesundheit und meinen Aufenthalt betreffen, die nachfolgende Vorsorgeverfügung und
bevollmächtige
(Name, Anschrift, Telefon)
Für den Fall deren Verhinderung bestimme ich zum Ersatzbevollmächtigten:
(Name, Anschrift, Telefon)
Dabei weise ich darauf hin, dass zur einfacheren Lesbarkeit der Verfügung, auf eine grammatikalische Geschlechterunterscheidung verzichtet wurde.
Diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermeiden. Die Vollmacht bleibt daher auch in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Diese gilt auch über meinen Tod hinaus.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, kann also in meinem Namen auch Rechtsgeschäfte mit sich in eigenem Namen und als Vertreter Dritter vornehmen.
Umfang der Vollmacht
Gesundheitlicher Bereich
- Diese Vollmacht berechtigt zu meiner Vertretung in Fragen medizinischer Versorgung und Behandlung. Die behandelnden Ärzte entbinde ich mit dieser Vollmacht von der ärztlichen Schweigepflicht meiner bevollmächtigten Person gegenüber. Diese ist zur Entscheidungsfindung im Behandlungsgeschehen in vollem Umfang aufzuklären.
- Die Bevollmächtigte Person kann alle Verträge mit Kliniken, Alten-und Pflegeheimen oder Pflegediensten abschließen.
- Die Bevollmächtigte Person kann einseitige Erklärungen abgeben und entgegennehmen.
- Die bevollmächtigte Person übt die Aufenthaltsbestimmung aus und kann Entscheidungen über Aufnahme und das Verlassen von Krankenhaus, Pflegeheim und Unterbringung in einer Einrichtung mit Freiheitsentzug treffen. Verbunden hiermit ist die Vollmacht, alle behördlichen Maßnahmen tätigen zu können. (z.B. An-, Ab-und Ummeldungen)
- Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, Einwilligungen in freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen zu erteilen, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig durchgeführt werden sollen. (Z.B. Fixierung, Gitterbett)
- Die bevollmächtigte Person soll für mich auch über notwendige Einwilligungen in ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe entscheiden und zusammen mit den behandelnden Ärzten Art und Umfang der erforderlichen Medikamente bestimmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die begründete Gefahr meines Todes oder eines schweren oder länger dauernden Gesundheitsschadens besteht. Ferner soll er die Entscheidung darüber treffen, ob freiheitsentziehende bzw. freiheitsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind. Dazu zählen die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim, einer geschlossenen Station eines Krankenhauses oder einer ähnlichen Einrichtung, aber auch pflegerische Maßnahmen wie z.B. Bauchgurt, Bettgitter.
- Die bevollmächtigte Person kann alle Verträge mit Kliniken, Alten-und Pflegeheimen oder Pflegediensten abschließen.
- Die Bevollmächtigte Person kann einseitige Erklärungen abgeben und entgegennehmen.
- Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, Einwilligungen in freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen zu erteilen, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig durchgeführt werden sollen. (z.B. Fixierung, Gitterbett)
Vermögensrechtlicher Bereich
- In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht die Verwaltung meines Vermögens und meiner Einkünfte sowie die Besorgung aller laufenden Geschäfte. Hierzu gehören z.B. die Abwicklung von Bankgeschäften oder die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen und Krankenkassen.
- Die bevollmächtigte Person hat die Befugnis, von den auf meinen Namen lautenden Konten Geldbeträge abzuheben oder Überweisungen vorzunehmen, um meine Lebenshaltung zu gewährleisten oder z.B. auch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Aufenthalt in einem Pflegeheim einschließlich der durch Versicherung nicht gedeckten Arztkosten zu bezahlen. Ferner den laufenden Mietzins für meine Wohnung und sonstige laufende Kosten für mich und meine Wohnung oder Immobilie aus meinem Vermögen zu tätigen.
- Für den Fall einer dauerhaften Unterbringung kann die bevollmächtigte Person mein Mietverhältnis kündigen und die Auflösung meiner Wohnung betreiben.
- Gleiches gilt für die Sorge um mein Immobilienvermögen. Veräußerungen können auch unter Befreiung von § 181 BGB vorgenommen werden.
- Die Vollmacht umfasst das abschließen von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen mit Kliniken oder Heimen
Aufenthalt und Wohnung
- Der Bevollmächtigte darf über meinen dauerhaften Aufenthaltsort bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.
Vertretung vor Behörden, Versicherungen, sonstigen Institutionen
- Die bevollmächtigte Person darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungsträgern vertreten.
- Die bevollmächtigte Person darf Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Kliniken Alten- oder Pflegeheimen abschließen. Er darf Anträge stellen und mich gegenüber Behörden, Krankenkassen, Gerichten, Privatpersonen usw. vertreten.
- Diese Vollmacht beinhaltet auch, Prozesse für mich als Kläger oder Beklagter zu führen und hierbei die Rechte eines Prozessbevollmächtigten auszuüben, mich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als Gläubiger oder Schuldner, Kläger oder Beklagten oder in jeder sonst wie in Frage kommenden Eigenschaft ohne Einschränkung zu vertreten.
Postvollmacht
- Die bevollmächtigte Person darf meine Post entgegennehmen und öffnen.
- Die bevollmächtigte Person darf auch alle mit dem Post- und Fernmeldeverkehr zusammenhängenden Willenserklärungen abgeben. Dies beinhaltet auch Vertragsabschlüsse oder Kündigungen bestehender Verträge.
Untervollmacht
- Die bevollmächtigte Person ist berechtigt Untervollmacht zu erteilen, z.B. gegenüber Steuerberatern oder Rechtsanwälten.
Betreuung
- Falls trotz dieser Vollmacht eine rechtliche Betreuung erforderlich sein sollte, bitte ich die oben bevollmächtigte Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. Im Übrigen bleibt diese Vollmacht bestehen.
Geltungsdauer
- Diese Vollmacht gilt nur, wenn die bevollmächtigte Person bei Ausübung seiner Vertretung bzw. Vornahme eines Rechtsgeschäfts, das von mir unterzeichnete Original dieser Urkunde vorlegen kann. Diese Vorsorgevollmacht gilt über den Tod hinaus, kann aber jederzeit durch mich oder meine Erben widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber