Erste Hilfe Gewaltschutz (Hessen, Kreis Offenbach)

Hilfe bei körperlicher und sexueller Misshandlung, Beschimpfung, Demütigung und Bedrohung.

1. Polizei Tel. 110

Wenn Gewalt angewendet wurde, kann die Polizei den Täter oder die Täterin der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für mehrere Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. Bei entsprechender Gefährdung kann sie den Täter auch in Gewahrsam nehmen. Im Regelfall wird eine Verweisung von 14 Tagen ausgesprochen, die um den gleichen Zeitraum verlängert werden kann, wenn ein gerichtlicher Antrag auf Gewaltschutz vorliegt. (§ 31 HSOG)

2. Frauenhäuser

Bei häuslicher Gewalt kann eine kurzfristige Unterbringung in einem Frauenhaus geboten sein. Die Anschriften der Frauenhäuser werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Erstkontakte finden telefonisch oder über Email statt.

Frauen helfen Frauen e.V. Offenbach, Tel.  069 9816557, Email frof@gmx.de

Frauen helfen Frauen Kreis Offenbach e.V., Rodgau Tel. 06106 13360, Email info@frauenhelfenfrauen-kreisof.de

3. Rechtsanwalt

Mit einem Gewaltschutzantrag beim zuständigen Familiengericht sind die weiteren längerfristigen Maßnahmen eröffnet, wie Betretungsverbot der Wohnung, sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten, bestimmte Orte aufzusuchen, wie z.B. Kita, Spielplatz, Arbeitsstätte.

4. Weitere Beratungsmöglichkeiten

  •        Jugendamt
  •        Weißer Ring
  •        Frauenbeauftragte der Stadt


 

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