Die Angehörigen sind im Todesfall mit einer Vielzahl von Dingen konfrontiert, die erledigt werden müssen. Eine Absprache mit dem Bestatter ist sinnvoll, wer welche Aufgaben übernimmt.
Verstirbt jemand zu Hause, muss ein Arzt für die Erstellung des Totenscheins gerufen werden. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen kümmern sich selbständig.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Dieses Standesamt muss am nächsten Werktag nach dem Tod verständigt werden.
Reihenfolge der Bestattungs- und Kostentragpflicht
Ein nach dem Todesfall aufgefundenes Testament ist unmittelbar bei dem Nachlassgericht abzuliefern. (§ 2259 BGB) Das Nichtabliefern eines Testaments erfüllt den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert die benannten Erben, die gesetzlichen Erben sowie Begünstigte. Mit Zustellung der Eröffnungsurkunde beginnt die Ausschlagungsfrist des Erbes. Diese beträgt sechs Wochen, danach gilt das Erbe als angenommen. Ist kein Testament vorhanden, beginnt die Ausschlagungsfrist mit Kenntnis des Todes.
Die Beantragung eines Erbscheins wird als Annahme der Erbschaft gewertet. Bei unklarer Vermögenslage ist es sinnvoll anwaltlichen Rat innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist einzuholen.
Lebens- und Unfallversicherungen fordern Mitteilungen über den Todesfall innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Krankenversicherung, unentgeltlich Mitversicherte wie Ehegatte oder Kinder müssen Fortbestand klären. Rentenversicherung, Antrag auf Hinterbliebenenrente. Kfz-Versicherung, Übertragung Schadensfreiheitsrabatt beantragen. Arbeitgeber informieren. Vereine und Verbände, Mitgliedschaft endet mit dem Todesfall.
Nachlasssicherung erfolgt durch Nachlassgerichte, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. Bei unklarer Lage der Rechtsnachfolge kann es im ersten Schritt sinnvoll sein, den Nachlass zu sichern durch Austausch der Wohnungsschlösser, Sicherung von Wertgegenständen, Sperrung von Konten, Widerruf von Vollmachten, fotografischer Dokumentation des Nachlasses und Räumlichkeiten.
Der Erbschein dokumentiert die Rechtsnachfolge. Dieser kann unmittelbar beim Nachlassgericht oder durch einen Notar beantragt werden.
Die Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft erfolgt durch eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung. Im Streitfalle empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen, da eine gerichtliche Erbauseinandersetzung durch die Feststellung der Ansprüche und deren Durchsetzung mehrstufig sein kann.